essen-bestellen.app

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Bestellplattform „essen-bestellen.app“ (Software-as-a-Service)

Anbieter: Maurin Wannags, Dänenheide 13, 22926 Ahrensburg (nachfolgend „Anbieter“)

Stand: 26. August 2026

§ 1 Geltungsbereich; Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Bestellplattform „essen-bestellen.app“ (nachfolgend „Software“) zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software ermöglicht je nach gebuchtem Tarif insbesondere die Entgegennahme und Verwaltung von Abholbestellungen und Tischbestellungen (QR-Code), die manuelle Erfassung von Bestellungen, die Verwaltung von Speisekarte, Kategorien und Öffnungszeiten sowie die Anzeige des Bestellstatus für die Gäste des Kunden. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter https://essen-bestellen.app/funktionen.

(2) Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung des Kunden und seiner Gäste sowie für die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software ist der Anbieter nicht verantwortlich.

(3) Eine Zahlungsabwicklung zwischen dem Kunden und seinen Gästen ist nicht Gegenstand der Leistung. Zahlungen der Gäste (z. B. bar oder per Karte vor Ort) wickelt der Kunde eigenverantwortlich außerhalb der Software ab. Die Software kennzeichnet lediglich die vom Gast gewählte Zahlungsart.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(5) Der Anbieter sichert die im System gespeicherten Daten regelmäßig, mindestens einmal täglich, durch Backups.

§ 3 Kostenlose Testphase

(1) Neukunden können die Software einmalig für 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen („Testphase“). Die Testphase steht je Kunde und Betriebsstätte nur einmal zur Verfügung.

(2) Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang des Tarifs „Pro“ zur Verfügung. Die Nutzung im laufenden Geschäftsbetrieb des Kunden mit echten Bestellungen ist ausdrücklich gestattet und vorgesehen. Eine Begrenzung der Anzahl der Bestellungen besteht während der Testphase nicht; sämtliche Bestellungen der Testphase sind unentgeltlich.

(3) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des 30. Tages nach Freischaltung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein zahlungspflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde aktiv einen Tarif nach § 4 bucht. Für die Testphase müssen keine Zahlungsdaten hinterlegt werden.

(4) Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird der Zugang deaktiviert. Die Daten des Kunden werden für weitere 30 Tage aufbewahrt, sodass sie bei einer späteren Buchung wieder zur Verfügung stehen, und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(5) Der Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (§ 12) ist Voraussetzung für die Freischaltung und gilt bereits für die Testphase.

(6) Der Anbieter kann den Testzugang sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, insbesondere bei mehrfacher Registrierung desselben Betriebs, bei der Nutzung für fremde Betriebe oder bei Verstößen gegen § 10.

(7) Während der unentgeltlichen Testphase haftet der Anbieter abweichend von § 13 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 4 Tarife; Nutzerkonten; Inklusivbestellungen

(1) Der Kunde kann zwischen folgenden Tarifen wählen:

TarifMonatsentgeltNutzerkontenInklusivbestellungen je Kalendermonat
Basis29,90 €1300
Standard59,90 €3750
Pro79,90 €61.500

Die Bondrucker-Anbindung ist in den Tarifen Standard und Pro enthalten. Im Übrigen ergibt sich der tarifabhängige Funktionsumfang aus der Leistungsbeschreibung (§ 2 Abs. 1). Der Anbieter berechnet keine umsatz- oder provisionsabhängige Vergütung auf die über die Software abgewickelten Bestellungen des Kunden.

(2) Nutzerkonten sind persönlich, dürfen nur von Mitarbeitern des Kunden genutzt und nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

(3) Die Inklusivbestellungen gelten je Kalendermonat und Betriebsstätte. Nicht verbrauchte Inklusivbestellungen verfallen mit Ablauf des Kalendermonats und werden nicht auf Folgemonate übertragen.

(4) Für jede abrechnungsrelevante Bestellung (§ 5), die über das Inklusivkontingent des jeweiligen Kalendermonats hinausgeht, fällt ein Entgelt von 0,19 € an.

(5) Der aktuelle Bestellverbrauch des laufenden Kalendermonats wird dem Kunden fortlaufend im Dashboard der Software angezeigt.

(6) Beginnt der Vertrag im laufenden Kalendermonat, werden Grundentgelt und Inklusivkontingent für diesen Monat zeitanteilig berechnet.

§ 5 Abrechnungsrelevante Bestellungen

(1) Abrechnungsrelevant ist jede Bestellung, die der Kunde in der Software annimmt, unabhängig vom Bestellweg (Online-Bestellung des Gastes, Tischbestellung per QR-Code oder vom Kunden manuell erfasste Bestellung).

(2) Nicht abrechnungsrelevant sind Bestellungen, die der Kunde ablehnt oder die der Kunde nach Annahme selbst storniert.

(3) Storniert der Gast eine vom Kunden bereits angenommene Bestellung, bleibt diese abrechnungsrelevant.

(4) Maßgeblich für die Abrechnung ist die Protokollierung im System des Anbieters. Dem Kunden bleibt der Nachweis abweichender Bestellzahlen unbenommen.

§ 6 Vergütung; Abrechnung; Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Umsatzsteuer wird derzeit gemäß § 19 UStG nicht erhoben (Kleinunternehmerregelung). Geht der Anbieter zur Regelbesteuerung über, verstehen sich die vereinbarten Preise ab dem Zeitpunkt des Übergangs als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter zeigt dem Kunden den Übergang rechtzeitig in Textform an.

(2) Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Das Grundentgelt ist monatlich im Voraus zu Beginn des Kalendermonats fällig. Entgelte für Bestellungen über das Inklusivkontingent hinaus werden nachträglich mit der Abrechnung für den abgelaufenen Kalendermonat fällig. Bei Zahlung auf Rechnung gilt abweichend Abs. 5.

(3) Rechnungen werden elektronisch erstellt und dem Kunden per E-Mail übermittelt oder im Dashboard zum Abruf bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(4) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per SEPA-Basislastschrift oder Kreditkarte. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe, Ltd.); das SEPA-Lastschriftmandat wird über den Zahlungsdienstleister erteilt bzw. die Kreditkarte dort hinterlegt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des Kontos bzw. der Karte. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) bei SEPA-Lastschriften wird auf einen Tag verkürzt.

(5) Zahlung auf Rechnung (Überweisung) ist nur bei jährlicher Vorauszahlung möglich: Das Grundentgelt für jeweils zwölf Monate wird zu Beginn der Laufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Entgelte für Bestellungen über das Inklusivkontingent hinaus werden in diesem Fall quartalsweise nachträglich in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

(6) Für Rücklastschriften oder Kreditkarten-Rückbuchungen, die der Kunde zu vertreten hat, erstattet der Kunde dem Anbieter die anfallenden Fremdgebühren.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist zu sperren, bis alle fälligen Entgelte bezahlt sind. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt von der Sperrung unberührt.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 7 Laufzeit; Kündigung

(1) Der zahlungspflichtige Vertrag beginnt mit der Buchung eines Tarifs und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Eine vorangegangene Testphase wird auf die Mindestlaufzeit nicht angerechnet.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 10 verstößt.

(4) Nach Vertragsende wird der Zugang deaktiviert. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Bereitstellung seiner wesentlichen Daten (insbesondere Speisekarte und Bestellhistorie) in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen. Im Übrigen richten sich Rückgabe und Löschung der Daten nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 8 Tarifwechsel

(1) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) ist jederzeit mit Wirkung zum folgenden Kalendertag möglich. Grundentgelt und Inklusivkontingent werden für den laufenden Kalendermonat zeitanteilig berechnet. Die laufende Vertragslaufzeit bleibt unberührt.

(2) Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform möglich.

§ 9 Verfügbarkeit; Wartung; Support

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (§ 2 Abs. 2).

(2) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: (a) geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden, nach Möglichkeit in die Zeit zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr gelegt werden und fünf Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten; (b) Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Diensten Dritter sowie Angriffe Dritter (z. B. DDoS) trotz angemessener Schutzmaßnahmen; (c) Unterbrechungen, die der Kunde zu vertreten hat.

(3) Wird die Verfügbarkeit nach Abs. 1 unterschritten, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des Grundentgelts für den betroffenen Kalendermonat berechtigt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.

(4) Störungen kann der Kunde per E-Mail an hallo@essen-bestellen.app melden. Servicezeiten sind [Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr], ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage. Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung schwerwiegender Störungen (Ausfall der Bestellannahme) unverzüglich, in der Regel innerhalb von [vier] Stunden innerhalb der Servicezeiten; sonstige Störungen werden innerhalb angemessener Frist bearbeitet.

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Vom Kunden angelegte Nutzerkonten dürfen nur an eigene Mitarbeiter vergeben werden.

(2) Für die vom Kunden eingestellten Inhalte (insbesondere Speisekarte, Preise, Beschreibungen, Bilder) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Kunden eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Kunde ist gegenüber seinen Gästen allein verantwortlich für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere für Preisangaben (PAngV), die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen (LMIV), sein Impressum sowie seine eigenen Datenschutzinformationen gegenüber den Gästen. Soweit die Software hierfür Eingabemöglichkeiten bereitstellt, obliegt die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dem Kunden.

(4) Verträge über Speisen und Getränke kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform bereit und wird weder Vertragspartner noch Vermittler dieser Verträge.

(5) Der Kunde hält seine Vertragsdaten (insbesondere Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) aktuell.

(6) Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Software gefährden, insbesondere Sicherheits- und Lasttests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters. Die §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang (gebuchter Tarif, Anzahl der Nutzerkonten, Betriebsstätte) zu nutzen.

(2) Eine Überlassung von Kopien der Software oder des Quellcodes ist nicht geschuldet.

§ 12 Datenschutz; Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist (insbesondere Daten der Gäste des Kunden), erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Deren Abschluss ist Voraussetzung für die Nutzung der Software.

(2) Für personenbezogene Daten des Kunden selbst (insbesondere Vertrags- und Abrechnungsdaten) ist der Anbieter Verantwortlicher. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO sind unter https://essen-bestellen.app/datenschutz abrufbar.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach je Schadensfall und Vertragsjahr insgesamt auf die Summe der vom Kunden für die letzten zwölf Monate vor Schadenseintritt geschuldeten Entgelte begrenzt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Änderungen der AGB; Preisänderungen

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich zum Ende der Laufzeit kündigen.

(2) Preisänderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und werden frühestens zum Beginn der jeweils nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall nach § 7 Abs. 2 ordentlich kündigen.

§ 15 Vertragsübertragung; Rechtsnachfolge

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Wege der Vertragsübernahme mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft zu übertragen, die vom Anbieter gegründet oder beherrscht wird oder die das Geschäft des Anbieters im Wesentlichen fortführt (insbesondere eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH). Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung bereits jetzt zu; einer weiteren Mitwirkung des Kunden bedarf es nicht.

(2) Die Übertragung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die vertragliche Position des Kunden, insbesondere gebuchter Tarif, Entgelte, Laufzeit und diese AGB, bleibt durch die Übertragung unverändert; die übernehmende Gesellschaft tritt vollständig in den Vertrag ein.

(3) Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht im Fall der Übertragung nur, wenn sich seine vertragliche Position hierdurch wesentlich verschlechtert.

(4) Mit Wirksamwerden der Übertragung tritt die übernehmende Gesellschaft zugleich in die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 12) ein.

(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ahrensburg.

(3) Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt eine E-Mail.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.